Unfallversicherung

Ich unterstütze Sie, wenn Ihre Unfallversicherung nicht zahlt

Sie haben eine private Unfallversicherung abgeschlossen in der vermeintlichen Gewissheit, für ein schicksalhaftes Unfallereignis finanzielle Vorsorge getroffen zu haben. Umso enttäuschender und existenzgefährdender ist es, wenn Ihre Unfallversicherung nach einem Unfall Leistungen hinauszögert – oder gar verweigert.

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Soweit Sie nicht notfallmäßig stationär versorgt worden sind, sollten Sie nach jedem Unfall unbedingt zum Arzt gehen, damit das Unfallereignis sowie dessen unmittelbaren Folgen ärztlich dokumentiert werden.

Jeder private Unfall und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen müssen Ihrer Unfallversicherung rechtzeitig in bestimmter Form angezeigt werden. Holen Sie sich daher direkt nach dem Unfall anwaltliche, kompetente Hilfe zur Prüfung Ihres Versicherungsvertrags, insbesondere Ihrer Anspruchsvoraussetzungen, und für die anschließende Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

Außerdem sollten Sie sich zeitnah nach dem Unfall nochmals von einem Arzt die unfallbedingten Beeinträchtigungen bestätigen lassen; dies auch mit Blick auf langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Streit über Begriffe wie „Unfall“ oder „Invalidität“ – wann sind diese anzunehmen?

Ansprüche aus einer Unfallversicherung entstehen in der Regel, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder auch geistigen Leistungsfähigkeit, eine sog. Invalidität, erleidet. Ein dauerhafter Zustand ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der Zustand voraussichtlich länger als drei Jahre andauern wird und eine Änderung des Zustandes auch nicht erwartet werden kann (§ 180 VVG).

Achtung bei Begutachtungen!

Da bereits eine kleine Abweichung der Invaliditätseinschätzung um wenige Prozentpunkte zu großen Unterschieden im Auszahlbetrag führen kann, ist besonderes Augenmerk auf die ärztliche Dokumentation Ihrer unfallbedingten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu legen.

Oftmals werden Gutachter aus dem Lager der Versicherer eingeschaltet, die im Interesse der Versicherung tätig werden. Holen Sie sich daher meine Unterstützung, bevor Sie sich einer solchen Begutachtung stellen. Ist ein parteiisches Gutachten erst „in der Welt“, erfordert es großen Aufwand, mit ärztlicher Expertise dessen Feststellungen zu erschüttern.

Die anschließenden Auseinandersetzungen mit der Versicherung sind oft sehr langwierig – und können für den Betroffenen existenzbedrohend sein. Begegnen Sie daher der Versicherung mit anwaltlicher Unterstützung auf Augenhöhe.

Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.

Ich unterstütze Sie, wenn Ihre Unfallversicherung nicht zahlt

Sie haben eine private Unfallversicherung abgeschlossen in der vermeintlichen Gewissheit, für ein schicksalhaftes Unfallereignis finanzielle Vorsorge getroffen zu haben. Umso enttäuschender und existenzgefährdender ist es, wenn Ihre Unfallversicherung nach einem Unfall Leistungen hinauszögert – oder gar verweigert.

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Soweit Sie nicht notfallmäßig stationär versorgt worden sind, sollten Sie nach jedem Unfall unbedingt zum Arzt gehen, damit das Unfallereignis sowie dessen unmittelbaren Folgen ärztlich dokumentiert werden.

Jeder private Unfall und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen müssen Ihrer Unfallversicherung rechtzeitig in bestimmter Form angezeigt werden. Holen Sie sich daher direkt nach dem Unfall anwaltliche, kompetente Hilfe zur Prüfung Ihres Versicherungsvertrags, insbesondere Ihrer Anspruchsvoraussetzungen, und für die anschließende Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

Außerdem sollten Sie sich zeitnah nach dem Unfall nochmals von einem Arzt die unfallbedingten Beeinträchtigungen bestätigen lassen; dies auch mit Blick auf langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Streit über Begriffe wie „Unfall“ oder „Invalidität“ – wann sind diese anzunehmen?

Ansprüche aus einer Unfallversicherung entstehen in der Regel, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder auch geistigen Leistungsfähigkeit, eine sog. Invalidität, erleidet. Ein dauerhafter Zustand ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der Zustand voraussichtlich länger als drei Jahre andauern wird und eine Änderung des Zustandes auch nicht erwartet werden kann (§ 180 VVG).

Achtung bei Begutachtungen!

Da bereits eine kleine Abweichung der Invaliditätseinschätzung um wenige Prozentpunkte zu großen Unterschieden im Auszahlbetrag führen kann, ist besonderes Augenmerk auf die ärztliche Dokumentation Ihrer unfallbedingten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu legen.

Oftmals werden Gutachter aus dem Lager der Versicherer eingeschaltet, die im Interesse der Versicherung tätig werden. Holen Sie sich daher meine Unterstützung, bevor Sie sich einer solchen Begutachtung stellen. Ist ein parteiisches Gutachten erst „in der Welt“, erfordert es großen Aufwand, mit ärztlicher Expertise dessen Feststellungen zu erschüttern.

Die anschließenden Auseinandersetzungen mit der Versicherung sind oft sehr langwierig – und können für den Betroffenen existenzbedrohend sein. Begegnen Sie daher der Versicherung mit anwaltlicher Unterstützung auf Augenhöhe.

Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.

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