Krankenversicherung Kostenerstattung

Wenn die Krankenversicherung Ihre Behandlung nicht (vollständig) erstatten will

Privat Versicherte sind zunehmend Interessenkonflikten ausgesetzt, wenn sie die Abrechnung einer ärztlichen Behandlung zur Erstattung an ihre private Krankenversicherung weiterleiten und diese die volle Erstattung mit der Begründung ablehnt, die Abrechnung sei falsch. Oftmals müsste der Patient nichts zahlen – denn entweder hat der Arzt fehlerhaft abgerechnet, oder aber die private Krankenversicherung verweigert zu Unrecht die Kostenerstattung.

Das fünfte Buch des Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt die Ansprüche der gesetzlich Versicherten auf Leistungen

Auch gesetzlich Versicherte erfahren zunehmend, dass ihre Krankenversicherung die Übernahme von Behandlungskosten ablehnt. Meistens befinden sich Patienten dabei in prekären Situationen; so geht es oftmals um die Kostenübernahme von Therapien zur Behandlung von lebensbedrohlichen Krankheiten.

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn diese „notwendig“ ist, „um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern“ (§ 27 Abs. 1 SGB V). Um die Solidargemeinschaft zu stärken, deckelt jedoch § 12 SGB V (das sog. „Wirtschaftlichkeitsgebot“) diesen Anspruch dergestalt, dass die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen und das „Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten“ dürfen. Unter Verweis auf dieses Wirtschaftlichkeitsgebot und der Möglichkeit alternativer Behandlungsmethoden lehnen daher gesetzliche Krankenversicherungen die Kostenübernahme gerade kostspieliger Behandlungen ab.

Als gesetzlich Versicherte(r) müssen Sie hierbei beachten, dass Sie Behandlungen rechtzeitig beantragen und / oder gegen ablehnende Bescheide ihrer Krankenversicherung binnen starrer Frist Widerspruch einlegen müssen. Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten!

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihres Kostenerstattungsanspruchs

Ich berate und unterstütze Sie als Patient(in) bei der Klärung Ihrer Abrechnungsstreitigkeiten und übernehme die Korrespondenz mit Ihrer Krankenversicherung. Dabei begleite ich Sie sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren.

Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.

Wenn die Krankenversicherung Ihre Behandlung nicht (vollständig) erstatten will

Privat Versicherte sind zunehmend Interessenkonflikten ausgesetzt, wenn sie die Abrechnung einer ärztlichen Behandlung zur Erstattung an ihre private Krankenversicherung weiterleiten und diese die volle Erstattung mit der Begründung ablehnt, die Abrechnung sei falsch. Oftmals müsste der Patient nichts zahlen – denn entweder hat der Arzt fehlerhaft abgerechnet, oder aber die private Krankenversicherung verweigert zu Unrecht die Kostenerstattung.

Das fünfte Buch des Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt die Ansprüche der gesetzlich Versicherten auf Leistungen

Auch gesetzlich Versicherte erfahren zunehmend, dass ihre Krankenversicherung die Übernahme von Behandlungskosten ablehnt. Meistens befinden sich Patienten dabei in prekären Situationen; so geht es oftmals um die Kostenübernahme von Therapien zur Behandlung von lebensbedrohlichen Krankheiten.

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn diese „notwendig“ ist, „um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern“ (§ 27 Abs. 1 SGB V). Um die Solidargemeinschaft zu stärken, deckelt jedoch § 12 SGB V (das sog. „Wirtschaftlichkeitsgebot“) diesen Anspruch dergestalt, dass die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen und das „Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten“ dürfen. Unter Verweis auf dieses Wirtschaftlichkeitsgebot und der Möglichkeit alternativer Behandlungsmethoden lehnen daher gesetzliche Krankenversicherungen die Kostenübernahme gerade kostspieliger Behandlungen ab.

Als gesetzlich Versicherte(r) müssen Sie hierbei beachten, dass Sie Behandlungen rechtzeitig beantragen und / oder gegen ablehnende Bescheide ihrer Krankenversicherung binnen starrer Frist Widerspruch einlegen müssen. Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten!

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihres Kostenerstattungsanspruchs

Ich berate und unterstütze Sie als Patient(in) bei der Klärung Ihrer Abrechnungsstreitigkeiten und übernehme die Korrespondenz mit Ihrer Krankenversicherung. Dabei begleite ich Sie sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren.

Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.

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