Gebührenrecht der Ärzte und Zahnnärzte

Privat Versicherte sind zunehmend Interessenkonflikten ausgesetzt, wenn sie die Abrechnung einer ärztlichen Behandlung zur Erstattung an ihre private Krankenversicherung weiterleiten und diese die volle Erstattung mit der Begründung ablehnt, die Abrechnung sei falsch. Oftmals müsste der Patient nichts zahlen – denn entweder hat der Arzt fehlerhaft abgerechnet, oder aber die private Krankenversicherung verweigert zu Unrecht die Kostenerstattung.

Ärzte und Zahnärzte rechnen privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) respektive der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Die Abrechnungsmodalitäten sind sehr komplex – und als medizinischer Laie schwer zu durchschauen. Gerade bei besonderen – medizinisch indizierten – Behandlungen, für die es keine explizite Leistungsziffer gibt, kommt es häufig zum Streit über die Höhe der abrechenbaren Gebühren.

Ich unterstütze Sie bei der Prüfung Ihrer (zahn-)ärztlichen Gebührenabrechnung und führe die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und dem abrechnenden Arzt. Ziel ist es, dass der Arzt nur das abrechnet, was tatsächlich geleistet worden und abrechenbar ist – und dass Ihre Versicherung sämtliche abrechenbare Leistungen erstattet, damit Sie am Ende nicht auf den Kosten Ihrer Behandlung „sitzen bleiben“.

Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.

Privat Versicherte sind zunehmend Interessenkonflikten ausgesetzt, wenn sie die Abrechnung einer ärztlichen Behandlung zur Erstattung an ihre private Krankenversicherung weiterleiten und diese die volle Erstattung mit der Begründung ablehnt, die Abrechnung sei falsch. Oftmals müsste der Patient nichts zahlen – denn entweder hat der Arzt fehlerhaft abgerechnet, oder aber die private Krankenversicherung verweigert zu Unrecht die Kostenerstattung.

Ärzte und Zahnärzte rechnen privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) respektive der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Die Abrechnungsmodalitäten sind sehr komplex – und als medizinischer Laie schwer zu durchschauen. Gerade bei besonderen – medizinisch indizierten – Behandlungen, für die es keine explizite Leistungsziffer gibt, kommt es häufig zum Streit über die Höhe der abrechenbaren Gebühren.

Ich unterstütze Sie bei der Prüfung Ihrer (zahn-)ärztlichen Gebührenabrechnung und führe die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und dem abrechnenden Arzt. Ziel ist es, dass der Arzt nur das abrechnet, was tatsächlich geleistet worden und abrechenbar ist – und dass Ihre Versicherung sämtliche abrechenbare Leistungen erstattet, damit Sie am Ende nicht auf den Kosten Ihrer Behandlung „sitzen bleiben“.

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