Produkthaftung Medizinprodukte

Kommt es bei der Verwendung oder nach der Implantation von Medizinprodukten zu Schäden bei Patienten, ist die Haftung der Hersteller und Vertreiber in einem komplexen Rechtssystem aus europäischen und nationalen Gesetzen geregelt.

Ihre Ansprüche als Opfer eines fehlerhaften Medizinprodukts

Ist ein Medizinprodukt nachweisbar fehlerhaft und kommt es dadurch zu einer Schädigung des Patienten, stehen dem Patienten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu.

Die Haftung der Hersteller für fehlerhafte Medizinprodukte richtet sich nach dem – europarechtlich geprägten – Produkthaftungsgesetz (ProdHG) sowie nach deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Es muss ein Produktfehler vorliegen, der angenommen wird, wenn das Medizinprodukt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, des zugewiesenen Gebrauchs und des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht worden ist, berechtigterweise erwartet werden kann.

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche

Der Bruch eines Hüftimplantats, einer orthopädischen Schraube oder einer Claviculaplatte, ein offenes Brustimplantat und auch fehlgesteuerte Herzschrittmacher sowie Defibrillatoren stellen einen schweren, teilweise lebensbedrohlichen Schicksalsschlag für betroffene Patienten dar mit weitreichenden gesundheitlichen sowie finanziellen Folgen. So sind aufwendige und schmerzhafte Revisionsoperationen zum Austausch der fehlerhaften Produkte notwendig. Manche Patienten erleiden gesundheitliche Dauerschäden. Es gilt dann, die Ansprüche der Patienten rechtzeitig zu sichern und die Schäden gegenüber den Medizinproduktherstellern zügig und verbindlich zu regulieren. Ich unterstütze Sie dabei kompetent und zielsicher.

In der Regel ist den Medizinproduktherstellern an einer zügigen außergerichtlichen Regulierung gelegen, da die Mängel ihrer Medizinprodukte nicht in der Öffentlichkeit vor den Gerichten verhandelt werden sollen. Es ist jedoch zu beobachten, dass es einige Hersteller, gerade die Hersteller und Vertreiber von durch Rückrufen betroffenen Implantaten, inzwischen auf gerichtliche Auseinandersetzungen ankommen lassen.

Ich begleite Sie in allen Verfahrensstadien bis hin zu den Oberlandesgerichten

Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.

Kommt es bei der Verwendung oder nach der Implantation von Medizinprodukten zu Schäden bei Patienten, ist die Haftung der Hersteller und Vertreiber in einem komplexen Rechtssystem aus europäischen und nationalen Gesetzen geregelt.

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Ist ein Medizinprodukt nachweisbar fehlerhaft und kommt es dadurch zu einer Schädigung des Patienten, stehen dem Patienten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu.

Die Haftung der Hersteller für fehlerhafte Medizinprodukte richtet sich nach dem – europarechtlich geprägten – Produkthaftungsgesetz (ProdHG) sowie nach deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Es muss ein Produktfehler vorliegen, der angenommen wird, wenn das Medizinprodukt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, des zugewiesenen Gebrauchs und des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht worden ist, berechtigterweise erwartet werden kann.

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Der Bruch eines Hüftimplantats, einer orthopädischen Schraube oder einer Claviculaplatte, ein offenes Brustimplantat und auch fehlgesteuerte Herzschrittmacher sowie Defibrillatoren stellen einen schweren, teilweise lebensbedrohlichen Schicksalsschlag für betroffene Patienten dar mit weitreichenden gesundheitlichen sowie finanziellen Folgen. So sind aufwendige und schmerzhafte Revisionsoperationen zum Austausch der fehlerhaften Produkte notwendig. Manche Patienten erleiden gesundheitliche Dauerschäden. Es gilt dann, die Ansprüche der Patienten rechtzeitig zu sichern und die Schäden gegenüber den Medizinproduktherstellern zügig und verbindlich zu regulieren. Ich unterstütze Sie dabei kompetent und zielsicher.

In der Regel ist den Medizinproduktherstellern an einer zügigen außergerichtlichen Regulierung gelegen, da die Mängel ihrer Medizinprodukte nicht in der Öffentlichkeit vor den Gerichten verhandelt werden sollen. Es ist jedoch zu beobachten, dass es einige Hersteller, gerade die Hersteller und Vertreiber von durch Rückrufen betroffenen Implantaten, inzwischen auf gerichtliche Auseinandersetzungen ankommen lassen.

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