Krankentagegeld

Ich unterstütze Sie, wenn Ihre Krankentagegeldversicherung nicht zahlt

Sie haben eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen in der vermeintlichen Gewissheit, im Fall einer längerfristigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit finanzielle Vorsorge getroffen zu haben. Die Krankentagegeldversicherung stellt damit die private Absicherung als Pendant zum gesetzlichen Krankengeld dar. Umso enttäuschender und existenzgefährdender ist es, wenn Ihre Krankentagegeldversicherung im Falle Ihrer Krankheit Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall hinauszögert oder gar verweigert.

Die private Krankentagegeldversicherung zahlt erst, wenn Sie vollständig arbeitsunfähig sind.

Voraussetzung für Versicherungsleistungen gegen Verdienstausfall (Krankentagegeld) ist das Vorliegen einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Beachtlich ist hierbei, dass Leistungen erst bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit erbracht werden.

Vorsicht bei Begutachtungen!

Zur Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes und des Ausmaßes Ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit werden oftmals Gutachter aus dem Lager der Versicherer eingeschaltet, die im Interesse der Versicherung tätig werden. Holen Sie sich daher meine Unterstützung, bevor Sie sich einer Begutachtung hinsichtlich Ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit stellen. Ist ein parteiisches Gutachten erst „in der Welt“, erfordert es großen Aufwand, mit ärztlicher Expertise dessen Feststellungen zu erschüttern.

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit

Oftmals stellen Krankentagegeldversicherungen Zahlungen mit dem Argument ein, dass sie aufgrund Eintritts der Berufsunfähigkeit von ihrer Leistungspflicht befreit seien. Dieses Argument wird häufig zu schnell angeführt, weil den Versicherungen die Weitergewährung von Krankentagegeld „zu teuer“ geworden ist. Akzeptieren Sie diese Entscheidung Ihrer Versicherung nicht einfach, sondern lassen Sie sich rechtlich beraten! Der Versicherer trägt die Beweislast des Übergangs Ihrer Arbeitsunfähigkeit hin zur Berufsunfähigkeit, wobei eine Prognose hinsichtlich der Erwerbsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit erstellt werden muss.

Auseinandersetzungen mit der Krankentagegeldversicherung können für den Betroffenen existenzbedrohend sein. Begegnen Sie daher der Versicherung mit anwaltlicher Unterstützung auf Augenhöhe.

Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.

Ich unterstütze Sie, wenn Ihre Krankentagegeldversicherung nicht zahlt

Sie haben eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen in der vermeintlichen Gewissheit, im Fall einer längerfristigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit finanzielle Vorsorge getroffen zu haben. Die Krankentagegeldversicherung stellt damit die private Absicherung als Pendant zum gesetzlichen Krankengeld dar. Umso enttäuschender und existenzgefährdender ist es, wenn Ihre Krankentagegeldversicherung im Falle Ihrer Krankheit Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall hinauszögert oder gar verweigert.

Die private Krankentagegeldversicherung zahlt erst, wenn Sie vollständig arbeitsunfähig sind.

Voraussetzung für Versicherungsleistungen gegen Verdienstausfall (Krankentagegeld) ist das Vorliegen einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Beachtlich ist hierbei, dass Leistungen erst bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit erbracht werden.

Vorsicht bei Begutachtungen!

Zur Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes und des Ausmaßes Ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit werden oftmals Gutachter aus dem Lager der Versicherer eingeschaltet, die im Interesse der Versicherung tätig werden. Holen Sie sich daher meine Unterstützung, bevor Sie sich einer Begutachtung hinsichtlich Ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit stellen. Ist ein parteiisches Gutachten erst „in der Welt“, erfordert es großen Aufwand, mit ärztlicher Expertise dessen Feststellungen zu erschüttern.

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit

Oftmals stellen Krankentagegeldversicherungen Zahlungen mit dem Argument ein, dass sie aufgrund Eintritts der Berufsunfähigkeit von ihrer Leistungspflicht befreit seien. Dieses Argument wird häufig zu schnell angeführt, weil den Versicherungen die Weitergewährung von Krankentagegeld „zu teuer“ geworden ist. Akzeptieren Sie diese Entscheidung Ihrer Versicherung nicht einfach, sondern lassen Sie sich rechtlich beraten! Der Versicherer trägt die Beweislast des Übergangs Ihrer Arbeitsunfähigkeit hin zur Berufsunfähigkeit, wobei eine Prognose hinsichtlich der Erwerbsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit erstellt werden muss.

Auseinandersetzungen mit der Krankentagegeldversicherung können für den Betroffenen existenzbedrohend sein. Begegnen Sie daher der Versicherung mit anwaltlicher Unterstützung auf Augenhöhe.

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