Hervorragende Beratung mit herausragendem Ausgang für uns! Wir waren sehr zufrieden und begeistert von Frau Bohns schneller Einarbeitung in die Materie, von ihrer Gründlichkeit und Professsionalität und empfehlen Frau Bohn uneingeschränkt weiter!
Viel zu wenig Menschen denken daran, Vorsorge für Zeiten zu treffen, in denen sie – teils schicksalhaft infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung oder mit zunehmendem Alter – ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden und regeln können.
Sorgen Sie vor – und erstellen Sie Ihre individuelle Patientenverfügung!
Zwar hat der Bundesgesetzgeber die Patientenverfügung mit Wirkung vom 01. September 2009 gesetzlich geregelt (§§ 1901 a ff BGB); dies hat aber nicht dazu geführt, dass alle bis dahin verfassten Patientenverfügungen zwingend im Akutfall anzuwenden sind. Ganz im Gegenteil: Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt dazu, dass zahlreiche Formulare von Patientenverfügungen nicht bindend – und damit unbeachtlich – sind.
Eine Patientenverfügung muss hinreichend bestimmt sein
Eine Patientenverfügung ist nur dann von Arzt und Bevollmächtigten / Betreuer zu beachten, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Verfügenden über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Es muss weiterhin erkennbar sein, für welche konkrete Behandlungsituation sie gelten soll.
Ob eine Patientenverfügung hinreichend bestimmt ist, wird im Einzelfall durch Auslegung ermittelt. Es muss sich aus dem Gesamtzusammenhang der Urkunde ein hinreichend eindeutig zu bestimmender Patientenwille ergeben.
Ich erstelle mit Ihnen Ihre individuelle Patientenverfügung
Ich unterstütze Sie, für ungewisse Zeiten in der Zukunft Vorsorge zu treffen. Neben dem Abfassen einer Vorsorgevollmacht und / oder Betreuungsverfügung erstelle ich mit Ihnen im Rahmen eines vertrauensvollen Gesprächs Ihre individuelle Patientenverfügung, die es Ärzten und Ihren Bevollmächtigten respektive Betreuer/in ermöglichen, Ihren tatsächlichen Willen über Art und Weise der Behandlung zu beachten, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind.
Ich unterstütze Sie, die Dokumente abrufbar zu archivieren.
Meine Tätigkeit erfolgt zu einem Pauschalpreis.
Viel zu wenig Menschen denken daran, Vorsorge für Zeiten zu treffen, in denen sie – teils schicksalhaft infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung oder mit zunehmendem Alter – ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden und regeln können.
Sorgen Sie vor – und erstellen Sie Ihre individuelle Patientenverfügung!
Zwar hat der Bundesgesetzgeber die Patientenverfügung mit Wirkung vom 01. September 2009 gesetzlich geregelt (§§ 1901 a ff BGB); dies hat aber nicht dazu geführt, dass alle bis dahin verfassten Patientenverfügungen zwingend im Akutfall anzuwenden sind. Ganz im Gegenteil: Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt dazu, dass zahlreiche Formulare von Patientenverfügungen nicht bindend – und damit unbeachtlich – sind.
Eine Patientenverfügung muss hinreichend bestimmt sein
Eine Patientenverfügung ist nur dann von Arzt und Bevollmächtigten / Betreuer zu beachten, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Verfügenden über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Es muss weiterhin erkennbar sein, für welche konkrete Behandlungsituation sie gelten soll.
Ob eine Patientenverfügung hinreichend bestimmt ist, wird im Einzelfall durch Auslegung ermittelt. Es muss sich aus dem Gesamtzusammenhang der Urkunde ein hinreichend eindeutig zu bestimmender Patientenwille ergeben.
Ich erstelle mit Ihnen Ihre individuelle Patientenverfügung
Ich unterstütze Sie, für ungewisse Zeiten in der Zukunft Vorsorge zu treffen. Neben dem Abfassen einer Vorsorgevollmacht und / oder Betreuungsverfügung erstelle ich mit Ihnen im Rahmen eines vertrauensvollen Gesprächs Ihre individuelle Patientenverfügung, die es Ärzten und Ihren Bevollmächtigten respektive Betreuer/in ermöglichen, Ihren tatsächlichen Willen über Art und Weise der Behandlung zu beachten, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind.
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Das sagen meine Mandanten
kompetent, schnell und zuverlässig
Ich habe eine rechtliche Vertretung in Hamburg aus dem Ausland gesucht. Die Zeitverschiebung und die Notwendigkeit die Gespräche über das Telefon führen zu müssen, komplizierten die Suche und, so wie ich zuerst dachte – die spätere Zusammenarbeit.
Frau Bohn hat sich jedoch sehr schnell als flexible, zuverlässig und vertrauenswürdig erwiesen, die Zeitverschiebung stellte kein Hindernis da.
Die Kompetenz und Professionalität, aber auch das Engagement von Frau Bohn vor Ort, erlaubte eine schnelle Klärung und Lösung des rechtlichen Problems.
Ich bin mit der Zusammenarbeit mit Frau Bohn sehr zufrieden gewesen und würde Sie uneingeschränkt weiter empfehlen.
sehr gründliche Bearbeitung
Die Beratung von Frau Bohn war stets gut und umfassend. Sie hat in div. Angelegenheiten unsere Interessen kompetent und engagiert vertreten.
Dank ihrer tatkräftigen und kompetenten Beratung und Unterstützung im Widerspruchsverfahren und der anschließenden Klage wurde mir das Hilfsmittel durch das Gericht zugesprochen. Dafür gibt es die volle Punktzahl.
Zügige Bearbeitung, tolle Beratung, sicherer Rechtsbeistand.
Bei der ersten Kontaktaufnahme wurde ich sehr freundlich empfangen und ich fachkundig beraten. Bei weiteren Fragen oder neu auftretenden Problemen antwortet Frau Bohn kurzfristig und hilfreich.
Alle unsinnigen Forderungen von meinem Mieter wurden effizient zurückgewiesen.
Ich bedanke mich auf diesem Weg nochmal für die kompetente Betreuung.
Sachlich, fachlich sehr gut und über das hinaus noch sehr Hilfsbereit.