Patientenverfügung

Viel zu wenig Menschen denken daran, Vorsorge für Zeiten zu treffen, in denen sie – teils schicksalhaft infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung oder mit zunehmendem Alter – ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden und regeln können.

Sorgen Sie vor – und erstellen Sie Ihre individuelle Patientenverfügung!

Zwar hat der Bundesgesetzgeber die Patientenverfügung mit Wirkung vom 01. September 2009 gesetzlich geregelt (§§ 1901 a ff BGB); dies hat aber nicht dazu geführt, dass alle bis dahin verfassten Patientenverfügungen zwingend im Akutfall anzuwenden sind. Ganz im Gegenteil: Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt dazu, dass zahlreiche Formulare von Patientenverfügungen nicht bindend – und damit unbeachtlich – sind.

Eine Patientenverfügung muss hinreichend bestimmt sein

Eine Patientenverfügung ist nur dann von Arzt und Bevollmächtigten / Betreuer zu beachten, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Verfügenden über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Es muss weiterhin erkennbar sein, für welche konkrete Behandlungsituation sie gelten soll.

Ob eine Patientenverfügung hinreichend bestimmt ist, wird im Einzelfall durch Auslegung ermittelt. Es muss sich aus dem Gesamtzusammenhang der Urkunde ein hinreichend eindeutig zu bestimmender Patientenwille ergeben.

Ich erstelle mit Ihnen Ihre individuelle Patientenverfügung

Ich unterstütze Sie, für ungewisse Zeiten in der Zukunft Vorsorge zu treffen. Neben dem Abfassen einer Vorsorgevollmacht und / oder Betreuungsverfügung erstelle ich mit Ihnen im Rahmen eines vertrauensvollen Gesprächs Ihre individuelle Patientenverfügung, die es Ärzten und Ihren Bevollmächtigten respektive Betreuer/in ermöglichen, Ihren tatsächlichen Willen über Art und Weise der Behandlung zu beachten, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind.

Ich unterstütze Sie, die Dokumente abrufbar zu archivieren.

Meine Tätigkeit erfolgt zu einem Pauschalpreis.

Viel zu wenig Menschen denken daran, Vorsorge für Zeiten zu treffen, in denen sie – teils schicksalhaft infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung oder mit zunehmendem Alter – ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden und regeln können.

Sorgen Sie vor – und erstellen Sie Ihre individuelle Patientenverfügung!

Zwar hat der Bundesgesetzgeber die Patientenverfügung mit Wirkung vom 01. September 2009 gesetzlich geregelt (§§ 1901 a ff BGB); dies hat aber nicht dazu geführt, dass alle bis dahin verfassten Patientenverfügungen zwingend im Akutfall anzuwenden sind. Ganz im Gegenteil: Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt dazu, dass zahlreiche Formulare von Patientenverfügungen nicht bindend – und damit unbeachtlich – sind.

Eine Patientenverfügung muss hinreichend bestimmt sein

Eine Patientenverfügung ist nur dann von Arzt und Bevollmächtigten / Betreuer zu beachten, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Verfügenden über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Es muss weiterhin erkennbar sein, für welche konkrete Behandlungsituation sie gelten soll.

Ob eine Patientenverfügung hinreichend bestimmt ist, wird im Einzelfall durch Auslegung ermittelt. Es muss sich aus dem Gesamtzusammenhang der Urkunde ein hinreichend eindeutig zu bestimmender Patientenwille ergeben.

Ich erstelle mit Ihnen Ihre individuelle Patientenverfügung

Ich unterstütze Sie, für ungewisse Zeiten in der Zukunft Vorsorge zu treffen. Neben dem Abfassen einer Vorsorgevollmacht und / oder Betreuungsverfügung erstelle ich mit Ihnen im Rahmen eines vertrauensvollen Gesprächs Ihre individuelle Patientenverfügung, die es Ärzten und Ihren Bevollmächtigten respektive Betreuer/in ermöglichen, Ihren tatsächlichen Willen über Art und Weise der Behandlung zu beachten, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind.

Ich unterstütze Sie, die Dokumente abrufbar zu archivieren.

Meine Tätigkeit erfolgt zu einem Pauschalpreis.

Sie brauchen rechtliche Unterstützung?
Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung

Das sagen meine Mandanten