Baurecht

Das private Baurecht regelt die vertraglichen Beziehungen – also die jeweiligen Ansprüche und Verpflichtungen – zwischen Bauherr, Bauunternehmer, Handwerker, Architekten sowie sonstigen privat am Bauvorhaben Beteiligten.

Ich vertrete alle am Bau Beteiligten

Das private Baurecht ist inzwischen stark „reguliert“; wollen Beteiligte Ansprüche geltend machen, muss zuvor genau das vertraglich oder gesetzlich vorgegebene Prozedere beachtet werden. Nicht selten scheitert ein Anspruch aus vermeidbaren Gründen, beispielsweise, wenn ein Mangel nicht korrekt gerügt, eine Frist nicht korrekt gesetzt respektive abgewartet oder aber eine Abnahme nicht erfolgt ist. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ich vertrete alle am Bau Beteiligten; dadurch ermögliche ich mir einen umfassenden Blick auf die baurechtlichen Streitigkeiten und die jeweiligen Perspektiven.

Ich vertrete Sie bei Ihren außergerichtlichen Anliegen sowie in Gerichtsverfahren

Ich unterstütze Sie außergerichtlich sowie gerichtlich bei Ihren Anliegen im gesamten privaten Baurecht, insbesondere

  • bei der Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen,
  • Vergütungsstreitigkeiten sowie Abnahme,
  • der Erwirkung sowie Abwehr einer Bauhandwerkersicherung,
  • der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens,
  • der gerichtlichen Vertretung (vor den Amts-, Landes- sowie Oberlandesgerichten bundesweit) sowie
  • der Vollstreckung Ihrer Ansprüche.

Lernen Sie mich kennen; gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und die für Sie passende Vorgehensweise.

Das private Baurecht regelt die vertraglichen Beziehungen – also die jeweiligen Ansprüche und Verpflichtungen – zwischen Bauherr, Bauunternehmer, Handwerker, Architekten sowie sonstigen privat am Bauvorhaben Beteiligten.

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Das private Baurecht ist inzwischen stark „reguliert“; wollen Beteiligte Ansprüche geltend machen, muss zuvor genau das vertraglich oder gesetzlich vorgegebene Prozedere beachtet werden. Nicht selten scheitert ein Anspruch aus vermeidbaren Gründen, beispielsweise, wenn ein Mangel nicht korrekt gerügt, eine Frist nicht korrekt gesetzt respektive abgewartet oder aber eine Abnahme nicht erfolgt ist. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ich vertrete alle am Bau Beteiligten; dadurch ermögliche ich mir einen umfassenden Blick auf die baurechtlichen Streitigkeiten und die jeweiligen Perspektiven.

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  • bei der Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen,
  • Vergütungsstreitigkeiten sowie Abnahme,
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  • der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens,
  • der gerichtlichen Vertretung (vor den Amts-, Landes- sowie Oberlandesgerichten bundesweit) sowie
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